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Sie als Betreiber Ihrer Abwasseranlagen sind in der Pflicht, alle im Erdreich verlegten Abwasserleitungen, Schächte und solches auf Schäden und Dichtigkeit zu prüfen.
Hierzu wird eine Dichtheitsprüfung druchgeführt.
Die Fristen für die regelmäßige Überwachung steht in der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüWVO Abw NRW vom 17.03.2013.)
Das Prüfverfahren, sowie die einzuhaltenden Fristen sind abhängig von der Art des Abwassers (privat oder gewerblich/industriell). Auch ist es entscheident ob sich Ihre Abwasseranlage in einem ausgewiesenen oder geplanten Naturschutzgebiet befindet, Sie einen Neubau planen und errichten, alte Anlagen sanieren oder Änderungen an Ihrer bestehenden Anlage durchführen lassen oder selbst tätigen.
Bei der otischen Inspektion wird durch eine Kanalkamerafahrt durchgeführt.
Hier wird eine Spezialkamera in den Kanal eingesetzt, die in der Lage ist auch verzweigte Abwasserleitungen abzufahren und diese in einer sehr hohen Bildqualität wieder zu geben.
Voraussetzung für eine Kamerafahrt ist immer ein Revisionsschacht oder eine Öffnung in das Abwassersystem, die groß genug ist die Kamera einzulassen.
Während der Befüllstandsmessung werden die Abwasserleitungen zuerst am tiefsten Punkt abgesperrt, um diese dann am höchsten Punkt mit Wasser aufzufüllen.
Der Prüfer füllt die Leitung regelmäßig mit Wasser wieder auf, wird hierbei der Richtwert der Toleranzgrenze überschritten, so zählt die Leitung als undicht.
Dieses Prüfverfahren setzt immer erst eine Optische Inspektion vorraus.
Im Anschluss erfolgt das abdichten der Rohrleitungen, welche zu überprüfen sind mithilfe von Absperrblasen.
Danach werden die zu prüfenden Rohrleitungen mit Wasser oder Luft befüllt. Hierbei darf ein festgesetzter Richtwert nicht unterschritten werden. Erst dann gilt die Leitung als dicht.
Im Anschluss erhalten Sie ein Prüfungprotololl und somit die Bestätigung, dass Ihre Leitungen dicht sind.